Handelsvertreter

Umfasst Einrichtungen, die als Vermittler oder Mediator zwischen den Vertragsparteien in den Geschäftstätigkeiten zur Angleichung von Ansichten sowie zum Abschluss von Kauf- oder Verkaufsverträgen im Namen des persönlichen Kontos anderer tätig sind, indem sie einen sogenannten Zwischenvertrag gegen Provision oder Vergütung von einer dritten Partei abschließen, oder den Abschluss von Kauf- oder Verkaufsverträgen im persönlichen Namen unter der Bedingung der Unabhängigkeit, jedoch werden die Geschäfte anderen gutgeschrieben durch zwei Jahrzehnte, einen zwischen dem Händler und den anderen zwischen ihnen und dem Kunden, um eine Provision oder Vergütung von einem Kunden zu erhalten, diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, die Vermittlungstätigkeit beim Verkauf und Kauf von Immobilien auszuüben.