Kommerzielle Betriebe, die im Großhandel mit Bambus-, Ghab- und Weidenprodukten wie Matten, Teppichen, Körben und Haushaltsgegenständen aus Bambus, Dschungel, Weide, Stroh oder ähnlichen Materialien handeln, beinhalten diese Aktivität nicht den Handel mit Möbeln aus diesen Materialien.
