Hier ist der Vertrieb in spezialisierten Geschäften, diverser Vertrieb von geröstetem Kaffee oder Kaffeebohnen, sowie Geräte, die tatsächlich als „Kaffeemaschinen“ bezeichnet werden, und andere Materialien – wie beispielsweise nach der Röstung in Verpackungen unterschiedlicher Gewichte. Bei der Verwendung von Filtermaschinen ist diese Tätigkeit nicht in den Verkauf von Nüssen und anderen Lebensmitteln eingeschlossen, sowie der Import aus dem Ausland, wie im vorliegenden Abschnitt angegeben.
